Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`S) Heim&Haus Management GmbH für Montagen/Warenlieferungen
- Vertragsbestandteile
Diese AGB gelten für die gesamten Geschäftsbeziehungen mit der Firma Heim&Haus Management GmbH wie Lieferungen mit und ohne Montage, Verkäufe, alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Folgeaufträge, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird. Spätestens mit der Bestellung bzw. Erteilung des Auftrages gelten unsere AGB als angenommen.
Werden dem Angebot, Unterlagen, Abbildungen und Zeichnungen, oder Massangaben beigelegt, so sind diese Unterlagen verbindlich. Bei Abweichungen gilt der Text in dem Angebot.
Die nachstehenden Bedingungen bilden einen festen Bestandteil des Angebotes, der Auftragsbestätigung oder des Werkvertrages. Verträge müssen rechtsgültig unterschrieben werden. (Gültig auch per Mail)
- Grundlagen
Es gelten die SIA-Normen, vorab SIA 118 «Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten», SIA 331 «Fenster und Fenstertüren», SIA 118/331
«Allgemeine Bedingungen für Fenster und Fenstertüren» sowie die Vorschriften der SIGaB in ihren jeweiligen gültigen Fassungen, sofern in diesen AGB und allfälligen Merkblättern keine anders lautenden Regelungen getroffen sind. Bei Widersprüchen gehen diese AGB anderen Bestimmungen vor.
- Rangreihenfolge
Im Falle von Widersprüchen gilt zunächst der individuelle Werkvertrag, die AGB bilden davon einen festen Bestandteil.
Die Regelung des Werkvertrages geht vor.
- Urheberrecht
Das Angebot und die zugehörigen Zeichnungen, Beschriebe, Muster sind unser Eigentum und dürfen nicht an Dritten weitergegeben werden. Bei Missachtung dieser Auflage haftet der Empfänger für den Schaden.
- Technik und Entwicklung
- Konstruktionsänderungen
Dieses Angebot basiert auf dem aktuellen Stand der angebotenen Produkte. Verbesserungen und Konstruktionsänderungen bleiben ohne Vorankündigung vorbehalten. Das Gleiche gilt für die Produkte und Leistungen unserer Zulieferanten und Subunternehmer.
- Statik
Die Fenster und Gläser werden auf ihren Einbaustandort und die Belastung abgestimmt. Bestehen keine Angaben über Einbaustandort und Einbauart (nur Lieferung /Wiederverkäufer) so können wir nicht für Mängel oder Folgeschäden haftbar gemacht werden.
- Glas
Leichte Farbunterschiede müssen toleriert werden. Voraussetzung für die Garantieleistungen bei Isolierglas sind in der «GLASNORM, Isolierglas, anwendungstechnische Vorschriften 01» und die
«SIGAB Richtlinie 006 Visuelle Beurteilung von Glas am Bau»
Die Richtlinien, umschreiben und bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages.
- Glasbruch
Aufgrund der hohen Fertigungsqualität von Floatglas sind die Eigenspannungen des Glases von grosser Gleichmässigkeit und führen daher nicht zum Glasbruch. Glasbruch und sogenannte „Spannungsrisse“ sind deshalb ausschliesslich auf äussere mechanische und/oder thermische Einwirkungen zurückzuführen und fallen nicht unter Garantie. Es ist bauseits sicherzustellen das keine thermische Über- belastungen des Isolierglases entstehen (Gegenstände zu nahe am Fenster, Teilbeschattung etc.) die einen Bruch zur Folge haben können.
- Personenschutz mit Glas
Es gilt die SIGAB Richtlinie 002 «Sicherheit mit Glas - Anforderungen an Glasbauteile».
3.6 Regelung Baufeuchte
Die Luftfeuchtigkeit in Bauten, insbesondere mit eingebauten Holz- fenstern, darf nicht mehr als 60% betragen.
Heim&Haus Management GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf zu hohe Luftfeuchtigkeit während der Bauphase oder zu einem späteren Zeitpunkt zurückzuführen sind.
Die maximal zulässige Luftfeuchtigkeit von 60% muss durch regel- mässiges Lüften oder durch eine geeignete Bauaus-trocknung baus- eits sichergestellt werden.
- Wartung Beschläge
Alle beweglichen Teile im Flügel und Rahmen sind per Sichtprüfung und Gängigkeit zu prüfen und eventuell nachzufetten. Werden diese Arbeiten (Firma oder Eigentümer) nicht durchgeführt, erlischt die entsprechende Garantie seitens Heim&Haus Management GmbH.
Sicherheitsrelevante Beschlagsteile sind mindestens einmal jährlich auf festen Sitz zu prüfen. Je nach Erfordernis sind Befestigungsschrauben nachzuziehen, bzw. abgenützte Verschleissteile auszutauschen.
Die Einstellarbeiten an den Beschlagsteilen, können auch selbst durchgeführt werden. Allerdings verfällt bei nicht richtiger Ausführung (z.b bei nicht zulässigen Teilen) ein allfälliger Garantieanspruch.
- Wartung Kunststoff-Profile
Die Oberflächen der Kunststoff-Profile sind regelmässig mit einem schonenden Reinigungsmittel und viel Wasser zu reinigen. Scheuernde oder an lösende Reinigungsmittel sind unbedingt zu vermeiden.
Umweltverschmutzung (Blütenpollen, Blütenstaub, Russ, Bremsstaub, etc.) können zusammen mit Feuchtigkeit und Sonneneinstrahlung in die Oberfläche eingebrannt werden
Diese Verschmutzung von Kunststoff-Profilen berechtigt den Besteller nicht, die Profile auf Kosten von Heim&Haus Management GmbH reinigen oder ersetzen zu lassen.
- Wartung Holzprofile
Holz ist ein Naturprodukt und benötigt Schutz durch Farbanstrich oder Lasur. Die verwendeten Reinigungsmittel müssen mit den Materialien verträglich sein. Es sind die bewitterten Oberflächen zu kontrollieren. Falls der Oberflächenschutz (Lack, Lasuren) stark abgebaut ist, empfiehlt sich eine Nachbehandlung ( gleiches Material)
Die Beschläge dürfen nicht überstrichen werden.
- Angebot und Vertragsabschluss
Angebote, Preislisten, Kostenvoranschläge, Frachtangaben etc. ergehen grundsätzlich freibleibend. Verbindliche Angebote verfallen jederzeit bei Widerruf bzw. spätestens mit Ablauf von 30 Tagen nach Angebotsausstellung. Kalkulationsirrtümer und EDV- Fehler berechtigen uns, die Preisvereinbarung anzupassen. In einem solchen Fall gilt der Listenpreis der jeweils aktuellen Preisliste abzü- glich vereinbarter Rabatte.
Angebote, Auskünfte, Empfehlungen und Ratschläge unserer Mitarbeiter binden uns erst mit schriftlicher Bestätigung.
Im Preis sind die gemäss Auftragsbestätigung enthaltenen Leistungen inbegriffen. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Heim&Haus Management GmbH massgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Heim&Haus Management
- Preise
In den Preisen inbegriffen sind die Leistungen gemäss SIA Norm 118/331 «Allgemeine Bedingungen für Fenster und Fenstertüren» , falls vertraglich vereinbart, auch die Lieferung auf die Baustelle und Montage.
Nach SIA Norm 118/331 (Kap. 2.3) sind folgende Leistungen nicht in unserem Preis inbegriffen:
- Ausgleichs- und Leibungsputz, Maurer- und Putzarbeiten
- Erstellen und Schliessen von Aussparungen und Durchbrüchen für die Bedienungselemente von Sonnen- und Wetterschutzanlagen der Abdichtung
- Reinigen der Verglasung
- Abdichten im Aussenbereich Balkone/Terrassen, bodentiefe Elemente
- Abdeckung der Montageschrauben im Falzbereich
- Herstellung von Musterfenstern
- Schützen der eingebauten Bauteile vor Beschädigung nach der
Abnahme
- Entfernen und Wiedermontage des Gerüstes unter Anweisung des Bauherrn
- Schlussbeschichtung bei Holzfenstern
- Verfüllen von Hohlräumen zwischen Fenster und Bauwerk, sofern im Leistungsverzeichnis nicht enthalten
- Provisorische Beschläge.
Im Weiteren sind nachstehende Leistungen nicht in unserem Preis enthalten:
- Auf Wunsch des Bestellers geleistete Mehr- oder Zusatzarbeiten, Überstunden sowie Nacht- und Sonntagsarbeit.
- Zusätzliche Kosten infolge erschwerender Umstände, die bei der Offert Stellung nicht vorausgesehen werden konnten. Diese sind dem Besteller bei Erkennen sofort mitzuteilen.
- Mehrkosten für Reisezeit sowie zusätzliche Reise- und Logiskosten bei bauseits veranlassten Zusatzarbeiten, nicht bereiter Baustelle oder nicht vorgesehenen Unterbrechungen der Arbeit.
- Abdecken oder Entfernen von Bauteilen oder Einrichtungen zur Vermeidung von Beschädigungen während der Montagephase.
- Bestellungsänderungen
Bei Verminderung der Bestellmenge um mehr als 10 % kann ein Zuschlag auf dem Angebotspreis verrechnet werden.
- Verrechnung von Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden nach den aktuell gültigen Regieansätzen durchgeführt. Regiepreise unterliegen nicht dem an-gegebenen Satz für Rabatt und Skonto gemäss dem Hauptauftrag.
- Lieferbedingungen
- Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingangsdatum der vom Besteller unterzeichneten Auftragsbestätigung, incl. der Abklärung sämtlicher technischen Details und Eingang der vereinbarten Akontozahlung
Die Lieferfrist verlängert sich um die entstandene Verzögerung, wenn uns Angaben oder Unterlagen nicht rechtzeitig zukommen, oder wenn die Auftragsbestätigung nachträglich vom Kunden ergänzt oder geändert wurde, oder wenn die
erste oder zweite Akontozahlung nicht vertragsgemäss eintrifft. Bei einer Bestellungsänderung beginnt die Lieferfrist ab Bestätigung derselben durch uns neu zu laufen.
Die von uns angegebenen Liefertermine sind in der Regel Circa-Angaben nach Kalenderwochen. Wir sind bemüht, diese Termine einzuhalten. Eine verbindliche Zusage kann jedoch nicht gegeben werden.
- Konventionalstrafen und Prämien
Allfällige Konventionalstrafen bei Nichteinhaltung der Lieferfrist sind nur gültig, wenn diese von unserer Geschäftsleitung schriftlich anerkannt sind. Konventionalstrafen sind überdies nur gültig, wenn auch Prämien für frühere Liefertermine ausgesetzt sind.
- Lieferverzögerungen durch Besteller
Die Folgen für Verzögerungen aus Gründen, welche der Besteller zu verantworten hat, gehen zu seinen Lasten. Falls diese Verzögerung mehr als 20 Tage über den eingeplanten Montagetermin hinaus
beträgt, wird die vertraglich vereinbarte Zahlung fällig. Die Produkte müssen vom Kunden abgenommen und auf seine Kosten und Gefahr bis zur Montage zwischengelagert werden. Eine Lagerung bei uns ist kostenpflichtig.
- Nichteinhaltung der Lieferfrist
Geht die Nichteinhaltung einer Lieferfrist nicht auf unser ausschliessliches Verschulden zurück, erwächst dem Kunden daraus kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Ebenso besteht kein Recht auf Schadenersatz.
- Unvorhersehbare Verzögerungen
Im Falle von Betriebsstörungen, unvorhergesehenen Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, Streik, Ausfall der Energieversorgung, Verkehrssperrungen oder Fälle von höherer Gewalt sind wir berechtigt, neue Fristen festzusetzen oder ohne Kostenfolgen vom Vertrag zurückzutreten.
- Teillieferungen
Sind für Teillieferungen in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich separate Liefertermine vorgesehen, so erfolgt die Lieferung aller Produkte zum festgesetzten Liefertermin. Der Kunde übernimmt die Produkte und lagert sie bis zum möglichen Montagetermin auf seine Kosten und sein Risiko. Eine Zwischenlagerung bei uns oder Dritten ist kostenpflichtig.
- Baureklame
Der Besteller toleriert das Anbringen einer Baureklame von
Heim&Haus Management GmbH
- Arbeitsbedingungen auf der Baustelle
- Allgemein
Unser Angebot basiert, sofern nicht anders erwähnt, auf folgenden Grundlagen:
Montage in einer Etappe, freie Zufahrt und freier Zugang zum Montageort, geeigneter, trockener sowie ebener Lagerplatz für die zu liefernden Bauteile, Stromanschluss, evtl. Gerüste, Hebezeuge.
- Neubau
Bei Neubauten erfolgt die Montage auf vorbereitete Anschläge
der ins Licht versetzt. Die Maueranschläge müssen sauber verputzt sein. Höhenfixpunkte oder Meterrisse sind durch die Bauleitung vor der Montage, pro Raum, am Bauwerk festzulegen und zu markieren. Die Abdichtung erfolgt mit Kompriband oder Montage-Schaum bei Fenster ins Licht gestellt.
Dampf- und Winddichtheitsabschlüsse werden nach Stand neuester Technik ausgeführt werden. Besondere Ausführungen müssen separat vergütet werden.
Die Baureinigung und Reinigung von Fenster und Glas hat bauseits zu erfolgen.
Der Besteller ist verantwortlich, dass die Masse und Baupläne eingehalten werden, die als Grundlage für die Erstellung der Bestellung gedient haben.
- Renovation in bewohnten Räumen
Voraussetzung: Freier Zugang an die Arbeitsorte, alle Wertgegenstände geräumt oder geschützt, Möbel abgedeckt (oder durch uns gegen Verrechnung). Die bei der Demontage oder Montage der Fenster und Türen zum Vorschein kommenden zusätzlichen Arbeiten werden separat verrechnet. Für Schäden an hohlen oder schlecht haftenden Plättli, Wand- oder Leibungsverputz, Tapeten, Kunststeingewänden etc. können wir keine Haftung übernehmen.
Bei Beschädigungen von «Unterputz», (d. h. unter Abdeckungen, Verkleidungen etc.) geführten Leitungen (Strom, TV, Wasser etc.), welche für die Monteure nicht ersichtlich sind, übernimmt Heim&Haus Management GmbH keine Haftung. Eventuelle Rollladenarbeiten (Anpassungen, Gurte, Kurbelgestänge, Führungsschienen, Servicedeckel etc.) sowie Demontage und Montage von Heizkörpern etc. müssen, wenn nicht besonders erwähnt, bauseits ausgeführt werden. Wird bei der Montage festgestellt, dass die bestehenden Rollläden auf den alten Fenstern festmontiert sind, müssen diese bauseits von uns oder einer Fremdfirma gegen Verrechnung entfernt werden.
Die besenreine Reinigung im Arbeitsbereich erfolgt durch Heim&Haus Management GmbH.
- Abmahnung Montage
Werden Montagen von Fenstern und Anschlussfugen bei extremen Wetterverhältnissen oder schwierigen Bausituationen von Seiten des Bauherrn, Bauleitung oder Architekten verlangt, so behält sich
Heim&Haus Management GmbH das Recht vor, mögliche Folgeschäden schriftlich abzumahnen.
- Zwischenlagerung der Bauteile
Dauert die Montage länger als 1 Tag, ist, falls nötig, für die
Zwischenlagerung der Bauteile kostenlos ein geeigneter, trockener Lagerplatz zur Verfügung zu stellen.
- Übernahme der Ware des Werkes
- Lieferung ohne Montage
Der Versand der Waren erfolgt auf Gefahr des Bestellers oder Käufers. Falls Heim&Haus Management GmbH für den Transport besorgt ist, geschieht dies auf Rechnung des Bestellers. Anders lautende ausdrückliche Vereinbarungen betreffend Transporte bleiben vorbehalten.
- Lieferung, Abnahme und Montage durch Heim&Haus Management GmbH (in der Regel im Renovationsfall)
Sofort nach Beendigung der Montagearbeiten hat der Kunde in An- wesenheit des Monteurs das Werk zu überprüfen und den Montagerapport und den Regierapport, falls zusätzliche Leistungen nötig wurden, zu unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung des Montagerapportes gilt das Werk oder der Werkteil als abgenommen oder abgeliefert. Werden Rapporte nicht innerhalb von 3 Tagen nach er- folgter Montage unterzeichnet, gilt das Werk trotzdem als abgenommen und die Rapporte vom Besteller als akzeptiert.
- Gemeinsame Abnahme (in der Regel im Neubau)
Beide Parteien können eine gemeinsame Abnahme des Werkes verlangen. Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt. Wird seitens des Bestellers an der gemeinsamen Bauabnahme nicht teilgenommen, gilt das Werk trotzdem als abgenommen.
- Teilabnahme
Erfolgt unsere Leistung in mehreren Teiletappen, können wir für jede Teiletappe eine Abnahme verlangen und die bisher erbrachte Leistung ohne irgendwelche Rückbehalte in Rechnung stellen.
- Holz- und Holz/Metallfenster
Holz ist ein Naturprodukt. Abweichungen und Unterschiede in der Maserung, Struktur, Oberfläche und Farbe sind kein Reklamations- grund. Die Wartungsintervalle der Oberflächen sind gem. den Vorgaben des FFF einzuhalten.
Die Holzfeuchtigkeit von Holz- und Holz/Metallfenstern darf nach der Montage bis zur Fertigstellung des Anstriches 15 % nicht übersteigen.
Beschläge, Teile der Verschlussmechanik sowie Dichtungen dürfen nicht überstrichen werden. Für die Einhaltung dieser Bedingungen trägt der Besteller die Verantwortung.
Der Besteller ist nach der vorläufigen Abnahme dafür besorgt, dass die Holzfeuchtigkeit 15 % nicht überschreitet, andernfalls er für eine Überschreitung die Verantwortung trägt.
- Untergeordnete Mängel
Mängel, welche die Funktion nicht beeinträchtigen, berechtigen den Besteller nicht zur Nicht-Abnahme des Werkes und zum Rückbehalt von Zahlungen.
- Zahlungsbedingungen
- Zahlungsbedingungen Objekt Kunden:
(Institutionelle Bauherren, Architekten, GU‘s usw.)
Sofern im Werkvertrag die Zahlungen nicht nach SIA 118 festgelegt sind, gelten die nachfolgenden Zahlungsbestimmungen:
- Bei Lieferung mit Montage:
1.Bei Auftragserteilung (1. Akontozahlung) 40%
2.Vor Anlieferung der Ware 30%
3.zusätzliche Akontozahlung ab 20000.-CHF 15 % nach Montagefortschritt
Schlussrechnung: 30/15 %
Bei bauseits bedingten Verzögerungen (Etappierungen, verzögerten Fertigstellungen etc.) können zusätzliche Akontorechnungen zu den vereinbarten Zahlungsbedingungen laut Werkvertrag gestellt werden, In Höhe der erbrachten Leistung oder Warenlieferung
- Bei Lieferung ohne Montage:
Bei Auftragserteilung (1. Akontozahlung) 50%
Bei Lieferbereitschaft ab Werk (Fracht und Verpa-
ckung zu Lasten Käufer) 50%
- Zahlungsbedingungen Privatkunden und Neukunden: gelten die nachfolgenden Zahlungsbestimmungen:
- Auftragsvolumen > CHF 5‘000.-
Bei Auftragserteilung (1. Akontozahlung) 50%
Schlussrechnung 50%
- Auftragsvolumen < CHF 5‘000.-
Schlussrechnung 100%
- Zahlungsfrist & Mängelrügen
Die Akontorechnungen und Schlussrechnungen < CHF 5'000.- sind zahlbar bei Erhalt. Die Schlussrechnung sind innerhalb 8 Tagen ab Faktura Datum mit 2% Skonto, oder 14 Tage ohne Skontoabzug zahlbar. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden zurück
Gefordert.
Die Erhebung von Mängelrügen entbindet den Besteller nicht von der Zahlungspflicht.
Ein Garantierückbehalt ist nicht zulässig.
- Garantie und Gewährleistung
- Gewährleistung
Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf den Ersatz oder die Nachbesserung schadhafter Teile. Für Folgeschäden haften wir nur bis zum Deckungsbeitrag unserer Haftpflichtversicherung. Der Ersatz von Kosten für Leistungen, welche der Kunde selbst oder Dritte erbracht haben, ist ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden auf Wandelung oder Preisminderung besteht nicht.
Der Besteller hat die Behebung von Mängeln jeder Art ohne Anspruch auf Entschädigung für allfällige Beeinträchtigungen und Um- triebe zu dulden. Eine eventuelle Ausführung von Garantiearbeiten unterbricht die laufende Garantiedauer nicht.
- Ausschluss der Gewährleistung
Unsere Gewährleistung schliesst Mängel aus, welche auf mangelhafte Wartung und die Nichteinhaltung der Empfehlungen, übermässige Beanspruchung, unsachgemässe Behandlung oder Einwirkungen durch Dritte zurückzuführen sind. Jede Gewähr- leistung für Mängel ist ausgeschlossen die auf Fehler in der
Baukonstruktion oder in Plänen, die uns vom Besteller zu Verfügung gestellt wurden, zurückzuführen sind.
Für technisch bedingte Schäden im Leibungsbereich oder anderen angrenzenden Bauteilen, die auf Grund verdeckter Mängel an der Bausubstanz oder anderer und unvorhergesehener Umstände entstehen, können wir keine Haftung übernehmen. Der Aufwand für die Behebung solcher Schäden wird nach unseren Regieansätzen in Rechnung gestellt.
Unsere Muster, Prospekte geben nur annähernd die Eigenschaften der Ware an. Wir haften daher nicht für Abweichungen von diesen. Leichte Farbdifferenzen auf Oberflächen der gelieferten und eingebauten Produkte stellen keinen Mangel dar.
Änderungen in der Ausführung, im Material, in der Profilgestaltung und der Farbe, die dem Technischen Fortschritt dienen oder durch
gegebene Umstände am Produkt notwendig werden, stellen keinen Mangel dar und sind uns vorbehalten.
Entgangener Gewinn oder ein mittelbarer Schaden ist von uns nur als Folge eines Sachschadens zu ersetzen.
- Garantiefrist Werkvertrag
Die Garantiefrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme. Während dieser Zeit auftretende Mängel müssen uns unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Erfolgt dies nicht, entfällt unsere Gewährleistung. Für verdeckte (vorher nicht erkennbare) Mängel haften wir während 5 Jahren. Sie müssen durch den Besteller unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden.
- Garantiefrist Kaufvertrag/Wiederverkauf
Die Garantiefrist beträgt 2 Jahre ab Auslieferungsdatum der Ware von Heim&Haus Management GmbH, oder Anlieferung auf der Baustelle vom Lieferant und Abnahme
- Mängelerfassung/Abnahme
Auf den Arbeitsrapporten hat der Besteller allfällige Mängel auf zuführen. Die Gewährleistung für Glasschäden können wir später nicht mehr übernehmen.
- Haftung für Schäden
Für Beschädigungen, die unsere Mitarbeiter an Gebäuden oder anderen Einrichtungen anrichten, haften wir nur bis zum Deckungsbetrag unserer Haftpflichtversicherung. Vorbehalten bleiben Schäden zufolge Absicht oder grober Fahr-lässigkeit. Heim&Haus Management GmbH haftet nicht für Schäden, die durch die Anwendung der von Heim&Haus Management GmbH erstellten Publikationen entstehen können.
- Bewilligungen
Der Besteller ist verpflichtet, allfällige amtliche Bewilligungen auf eigene Kosten und rechtzeitig einzuholen. Bussen und Strafen, die in diesem Zusammenhang von Heim&Haus Management GmbH nicht zu verantworten sind, gehen zu Lasten des Bestellers.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort
Erfüllungsort für Leistungen von uns und unseren Kunden sind die Firmenstandorte.
- Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Sitz das Heim&Haus Management GmbH ist jedoch auch berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
Betreibungsort für Besteller mit ausländischem Wohnsitz ist ebenfalls der Sitz der Gesellschaft.
- Anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Recht.
Heim&Haus Management GmbH, 01.01.2020